Allgemeine Geschäftsbedingungen
für 1:1 Sessions, Workshops, Retreats, Ausbildungen und weitere Präsenzangebote
| Anbieterin | Katharina Feller, handelnd unter „Lebendya“ |
| Anschrift | Groote Gracht 43, 26723 Emden |
| Kontakt | info@lebendya.com · Telefon: +49 (0) 4921 3623693 |
| Steuerstatus | Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG |
| Stand | 30. August 2026 |
1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über Präsenzleistungen von Katharina Feller, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Lebendya“, Groote Gracht 43, 26723 Emden, E-Mail: info@lebendya.com („Lebendya“).
1.2 Sie gelten insbesondere für 1:1 Sessions, Workshops, Retreatprogramme, Ausbildungen und weitere Präsenzveranstaltungen der Marke Lebendya. Für digitale, reine Online- oder Hybridangebote gelten diese AGB nicht.
1.3 Die Angebote richten sich an Verbraucherinnen und Verbraucher sowie an Unternehmen, Schulen und andere Institutionen. Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Angebotsbeschreibung gehen diesen AGB vor.
2. Buchung und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung eines Angebots ist noch kein verbindlicher Vertrag. Die Buchung per E-Mail, Buchungsformular oder auf einem anderen angebotenen Weg ist ein verbindliches Angebot der buchenden Person.
2.2 Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung von Lebendya in Textform zustande. Inhalt, Termin, Ort, Preis, Dauer und enthaltene Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
2.3 Die buchende Person ist verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu machen. Bucht sie für eine andere Person, hat sie sicherzustellen, dass die teilnehmende Person diese AGB und die Teilnahmehinweise erhält.
3. Preise und Zahlung
3.1 Es gelten die bei der Buchung ausgewiesenen Gesamtpreise. Lebendya wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an; Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.
3.2 Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung oder Buchungsbestätigung angegebene Konto. Maßgeblich ist die dort genannte Fälligkeit. Fehlt eine Angabe, ist der Betrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung, spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn, zu zahlen.
3.3 Für Ausbildungen kann spätestens einen Monat vor Ausbildungsbeginn eine Ratenzahlung in zwei, drei oder vier Raten vereinbart werden. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Höhe und Fälligkeit der Raten werden gesondert in Textform festgelegt.
4. Stornierung durch Teilnehmende
4.1 Eine Stornierung ist in Textform, insbesondere per E-Mail an info@lebendya.com, zu erklären. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Erklärung bei Lebendya eingeht. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
4.2 Stornierungsfristen und Stornopauschalen
| Angebot | Zeitpunkt der Absage | Stornopauschale |
| 1:1 Session | bis 24 Stunden vor Beginn | kostenfrei |
| 1:1 Session | weniger als 24 Stunden vor Beginn oder Nichterscheinen | 100 % |
| Workshop, Retreat oder Ausbildung | mehr als 28 Kalendertage vor Beginn | 50 % |
| Workshop, Retreat oder Ausbildung | 28 bis einschließlich 14 Kalendertage vor Beginn | 75 % |
| Workshop, Retreat oder Ausbildung | weniger als 14 Kalendertage vor Beginn oder Nichterscheinen | 100 % |
4.3 Die Prozentangaben beziehen sich auf den gesamten Buchungspreis. Bei Workshops, Retreats und Ausbildungen fällt damit auch bei einer Stornierung mehr als vier Wochen vor Beginn eine Stornopauschale von 50 % an.
4.4 Der teilnehmenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Lebendya kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Platzes werden angerechnet. Lebendya bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4.5 Eine kostenfreie Terminverschiebung ist nicht vorgesehen. Wird einer Umbuchung aus Kulanz zugestimmt, entsteht daraus kein Anspruch auf weitere Umbuchungen.
4.6 Bei Workshops, Retreats und Ausbildungen kann der gebuchte Platz bis spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn auf eine geeignete Ersatzperson übertragen werden. Lebendya ist hierüber rechtzeitig per E-Mail an info@lebendya.com zu informieren. Eine Übertragung einzelner Termine innerhalb einer Kursreihe oder einer gebuchten 1:1 Session ist ausgeschlossen. Bei Ausbildungen müssen alle Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen durch die Ersatzperson erfüllt werden. Tatsächlich entstehende angemessene Mehrkosten können berechnet werden.
4.7 Können Teilnehmende einen einzelnen Termin innerhalb einer Kursreihe aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung, Nachholung, Gutschrift oder Übertragung dieses Termins, sofern der Ausfall nicht von Lebendya zu vertreten ist. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5. Widerrufsrecht bei Verbraucherbuchungen
5.1 Bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kann Verbraucherinnen und Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, wird hierüber gesondert belehrt.
5.2 Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Ob diese Ausnahme gilt, richtet sich nach dem konkreten Angebot.
5.3 Die Stornierungsregelungen in Ziffer 4 sind von einem gesetzlichen Widerrufsrecht unabhängig. Besteht ein Widerrufsrecht, wird es durch die Stornierungsregelungen nicht eingeschränkt.
6. Absage und Änderungen durch Lebendya
6.1 Lebendya kann eine Veranstaltung insbesondere bei Erkrankung der Leitung, Ausfall der Räume, höherer Gewalt oder Nichterreichen einer vorab genannten Mindestteilnehmerzahl absagen. Die Information erfolgt unverzüglich nach Kenntnis des Absagegrundes.
6.2 Bei einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet oder auf Wunsch auf einen angebotenen Ersatztermin übertragen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.
6.3 Eine Lehrperson darf durch eine fachlich vergleichbar qualifizierte Person und ein Veranstaltungsort durch einen zumutbaren Ort in derselben Region ersetzt werden, sofern der Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleibt. Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7. Retreats, Räume und Kooperationspartner
7.1 Lebendya kann Veranstaltungen in Räumen von Kooperationspartnern durchführen und geeignete Lehrpersonen oder Dienstleister einsetzen. Vertragspartnerin bleibt Lebendya, soweit vor der Buchung nicht eindeutig ein anderer Vertragspartner benannt wird.
7.2 Bei Veranstaltungen in angemieteten Räumen sind ergänzend die Haus- und Nutzungsordnung sowie die wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vermieterin, des jeweiligen Vermieters oder des Veranstaltungsortes zu beachten. Dies gilt nur, soweit die betreffenden Bedingungen den Teilnehmenden rechtzeitig zugänglich gemacht wurden. Bei Widersprüchen gelten für die von Lebendya geschuldeten Leistungen vorrangig die individuellen Vereinbarungen und diese AGB.
7.3 Werden Unterkunft, Verpflegung oder andere Leistungen unmittelbar bei einem Kooperationspartner gebucht und bezahlt, kommt darüber ein gesonderter Vertrag mit diesem Partner zustande. Für diese Leistungen gelten dessen Bedingungen.
7.4 Werden Retreatprogramm, Unterkunft oder weitere Reiseleistungen von Lebendya als Gesamtpaket angeboten, können die gesetzlichen Vorschriften über Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen gelten. In diesem Fall gehen die gesetzlichen Reisebestimmungen und gesondert bereitgestellte Reisebedingungen diesen AGB vor.
7.5 Teilnehmende teilen besondere Ernährungsbedarfe, Allergien oder Unverträglichkeiten rechtzeitig mit. Eine vollständig allergenfreie Umgebung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.
8. Ausbildungen, Prüfungen und Zertifikate
8.1 Inhalte, Anwesenheitsumfang, Prüfungsvoraussetzungen, Bewertung, Wiederholungsmöglichkeiten und Bedingungen für die Ausstellung eines Zertifikats ergeben sich aus der jeweiligen Ausbildungsbeschreibung oder Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
8.2 Ein Zertifikat wird nur erteilt, wenn die mitgeteilten fachlichen, praktischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zahlung der Ausbildungsgebühr allein begründet keinen Anspruch auf das Bestehen einer Prüfung.
8.3 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich um ein privates Zertifikat von Lebendya. Eine staatliche, berufsrechtliche oder verbandliche Anerkennung wird nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich zugesichert wurde.
9. Gesundheit und Eigenverantwortung
9.1 Yoga-, Klang-, Atem-, Meditations-, Bewegungs-, Achtsamkeits- und Trainingsangebote dienen der Bildung, Selbsterfahrung, Entspannung und Gesundheitsprävention. Sie ersetzen keine ärztliche, psychotherapeutische, physiotherapeutische oder sonstige heilkundliche Diagnose oder Behandlung.
9.2 Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Bei Schwangerschaft, Erkrankungen, Verletzungen, kürzlich erfolgten Operationen, psychischen Krisen oder gesundheitlichen Unsicherheiten ist vor der Teilnahme medizinischer Rat einzuholen. Sollen gesundheitliche Einschränkungen bei der Durchführung berücksichtigt werden, können Teilnehmende Lebendya hierüber freiwillig informieren. Die Verarbeitung solcher Angaben erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und, soweit erforderlich, nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung.
9.3 Übungen sind bei Schmerzen, Schwindel, Atemnot oder deutlichem Unwohlsein sofort zu beenden. Lebendya kann eine Übung anpassen oder eine Person aus konkreten Sicherheitsgründen von einzelnen Übungen ausschließen.
10. Verhalten und Ausschluss
10.1 Teilnehmende haben die Haus-, Sicherheits- und Hygieneregeln des Veranstaltungsortes sowie die berechtigten Anweisungen der Leitung zu beachten und respektvoll mit anderen Teilnehmenden umzugehen.
10.2 Bei erheblicher Störung, Gefährdung anderer, Belästigung, Diskriminierung oder einer schwerwiegenden Vertragsverletzung kann Lebendya die teilnehmende Person nach vorheriger Abmahnung von der Veranstaltung ausschließen. Eine Abmahnung ist bei besonders schweren oder nicht behebbaren Verstößen entbehrlich.
10.3 Im berechtigten Ausschlussfall richtet sich die Abrechnung nach dem Wert der bis dahin erbrachten Leistung, ersparten Aufwendungen und den gesetzlichen Vorschriften.
11. Urheberrecht, Aufnahmen und Vertraulichkeit
11.1 Von Lebendya bereitgestellte Skripte, Präsentationen, Konzepte, Übungsfolgen, Prüfungsunterlagen und sonstige Materialien sind geschützt und ausschließlich zur persönlichen Nutzung bestimmt. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet, soweit sie nicht gesetzlich erlaubt ist.
11.2 Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen durch Teilnehmende sind nur mit vorheriger Zustimmung von Lebendya und sämtlichen erkennbaren Personen zulässig.
11.3 Aufnahmen durch Lebendya für Werbung oder Veröffentlichungen erfolgen nur auf einer gesonderten Rechtsgrundlage, insbesondere einer freiwilligen Einwilligung. Die Teilnahme wird nicht von einer für die Vertragserfüllung nicht erforderlichen Werbeeinwilligung abhängig gemacht.
11.4 Persönliche Beiträge anderer Teilnehmender, insbesondere aus Reflexions- oder Austauschrunden, sind vertraulich zu behandeln.
12. Haftung
12.1 Lebendya haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie und in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Lebendya. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
13. Angebote für Schulen und Unternehmen
13.1 Die buchende Schule, das Unternehmen oder die Institution benennt eine organisatorische Ansprechperson und stellt sicher, dass die buchende Person zum Vertragsschluss bevollmächtigt ist.
13.2 Bei Veranstaltungen in Räumen der buchenden Institution sorgt diese, soweit nicht anders vereinbart, für geeignete und sichere Räume, den vereinbarten Zugang und erforderliche Technik.
13.3 Bei Angeboten für Minderjährige verbleiben Aufsichts- und Fürsorgepflichten bei der Schule oder Institution, soweit eine Übertragung auf Lebendya nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Erforderliche Einwilligungen der Sorgeberechtigten werden von der jeweils verantwortlichen Stelle eingeholt.
14. Datenschutz und Schlussbestimmungen
14.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften und der gesonderten Datenschutzerklärung verarbeitet.
14.2 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt dies nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
14.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit der Vertrag im Übrigen sinnvoll fortbestehen kann. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
14.4 Lebendya ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
